PROVOLLGELD | Geldschöpfung
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Bürgergesellschaft und Gewaltenteilung: die Rolle des WÄHRUNGSAMTES 

 

Eine Bürgerwirtschaft besteht aus freien Menschen, die sich über Verträge miteinander verbinden.

 

Bürger haben gewisse Kompetenzen an ihren Staat delegiert, der einen Ordnungsrahmen setzt, für äußere und innere Sicherheit sorgt und die Bürger in ihren Anliegen unterstützt (Bildung, Soziales, Umwelt).

 

Der bürgerliche Staat ist gewaltenteilig organisiert. Unserer Vorstellung nach sollte neben die drei bisherigen, gewaltenteilig organisierten Säulen – die Legislative, Exekutive und Judikative –  eine vierte Säule treten: ein ausschließlich dem Allgemeinwohl verpflichtetes ÖFFENTLICHES WÄHRUNGSAMT (man könnte es auch Monetative nennen). Es ist nur zuständig für die Entscheidung, wieviel Geld in die Wirtschaft injiziert werden soll.

Das Währungsamt schenkt das Geld an die Exekutive. Es fließt in das allgemeine Budget ein, das vor allem aus Steuern (Zwangsabgaben) finanziert wird. Darüber darf es auch weiterhin Kredite an die Geschäftsbanken vergeben.

 

Die Legislative entscheidet über die Verwendung des neuen Geldes, so wie sie auch über die Budgetmittel entscheidet. Die Exekutive gibt das Geld aus. Die Judikative überwacht die Gesetzmäßigkeit der Vorgänge.

 

Die Entscheidung über die Verwendung vorhandenen Geldes (Kauf von Gütern, Finanzierung = Kauf von Rechtstiteln) ist Sache der Bürgergesellschaft, in welcher der Staat (der Souverän) das mächtigste Wirtschaftssubjekt ist. 

Nur dem Souverän steht die Geldschöpfung zu